BID Bergedorf

Das Konzept "BID"

BID - Business Improvement District 
Eine Einrichtung der wirtschaftlichen Eigeninitiative

BID - ein vornehmlich in den USA und Kanada entwickeltes und erfolgreich umgesetztes Konzept.

Grundeigentümer und Gewerbetreibende engagieren sich gemeinsam mit Vertretern der lokalen Verwaltung für Maßnahmen, die der Erhaltung und Stärkung innerstädtischer Standorte und ihrer wirtschaftlichen Aktivitäten dienen.

Der Grundgedanke ist, dass sämtliche Grundeigentümer eines räumlich begrenzten Gebietes zur Finanzierung der beschlossenen Aktivitäten herangezogen werden. Deshalb muss das Konzept die Zustimmung einer möglichst breiten Mehrheit der betroffenen Grundeigentümer und Gewerbetreibenden finden.

Dazu hat die Hamburger Bürgerschaft am 28. Dezember 2004 - als erstes Bundesland - das "Gesetz zur Stärkung der Einzelhandels- und Dienstleistungszentren" verabschiedet.

Mit diesem Gesetz ist es erstmalig möglich, alle Nutznießer von Investionen und Projekten per Rechtsverordnung einzubeziehen und damit beschlossene Maßnahmen für alle bezahlbar zu machen.

Das Gesetz sieht vor, dass mindestens 15% der Grundeigentümer mit ihrer Unterschrift der Antragstellung auf Einrichtung eines BID zustimmen müssen. Der BID-Antrag wird bei der zuständigen Aufsichtsbehörde (in Hamburg sind dies die jeweiligen Bezirksämter) eingereicht und von dieser nach Prüfung öffentlich ausgelegt. Stimmen weniger als ein Drittel der betroffenen Grundeigentümer dagegen, wird das BID für alle verbindlich.