Bergedorf ist einer der sieben Hamburger Bezirke und eine gewachsene Stadt mit Ausstrahlung auf das zugehörige Landgebiet und Umland in Schleswig-Holstein.
Das Zentrum von Bergedorf reiht sich um den historischen Stadtkern mit Kirche und Schloss und umfasst die traditionelle Einkaufsmeile von Sachsentor und Alter Holstenstraße, „vom Mohnhof bis zum Serrahn“.
Bereits 2005 schlossen sich Grundeigentümer, Einzelhändler, Gewerbetreibende und Dienstleister zu dem ersten BID in Deutschland zusammen, um die Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit der Einkaufsmeile zu steigern.
2009 wurde die erfolgreiche Arbeit des ersten deutschen BID fortgesetzt. Die Akteure beschlossen, das BID in erweitertem Umfang und gestärkt fortzusetzen: weitere Anlieger des Zentrums schlossen sich an, das Gesamtbudget wurde aufgestockt und ein professionelles Management wurde eingerichtet.
Weil der Begriff „Sachsentor“ aus Sicht der Besucher Synonym für das gesamte Quartier ist, wurde entschieden, das BID auch so zu nennen. Diese Entscheidung ist zugleich Programm dafür, die Teile des Quartiers, die sich nicht unmittelbar in der bevorzugten Lage befinden, gleichberechtigt in die Entwicklung einzubeziehen.
Wichtigstes Ziel für das dritte BID ist die Stärkung und Weiterentwicklung dieses Zentrumsbereichs.
Es gilt, die Attraktivität dieses Einzelhandels-, Dienstleistungs- und Gewerbezentrums weiterhin für Kunden, Besucher und Bewohner zu erhöhen. Gleichzeitig sollen die Rahmenbedingungen für die in diesem Quartier niedergelassenen Betriebe verbessert werden, um den Standort zu stärken und damit auch die Immobilienwerte langfristig zu sichern.
Konkret sollen folgende Ziele erreicht werden:
Die Initiative zum dritten BID im Sachsentor geht zurück auf zwei zuvor erfolgreich abgeschlossene BIDs (Laufzeit BID Sachsentor I 2005 bis 2008 und Laufzeit BID Sachsentor II 2009 bis 2014).
Bereits im Frühjahr 2013 wurde mit Unterstützung der Handelskammer Hamburg und Beteiligung des Bezirksamtes Bergedorf ein Grundeigentümer-Workshop von der BID-Lenkungsgruppe durchgeführt. Eingeladen waren alle Grundeigentümer und ein Beratungsunternehmen. Gemeinsam erfolgte ein Rückblick auf die BID-Arbeit und die Beschreibung von Stärken und Potentialen des Standortes. Erste mögliche Maßnahmen für ein drittes BID wurden erarbeitet. Diese Ergebnisse waren die Grundlage für eine Grundeigentümerversammlung im Mai 2013. Mit großer Mehrheit stimmten die anwesenden Grundeigentümer auf dieser Veranstaltung den vorgeschlagenen Maßnahmen zu und erteilten dem Lenkungsausschuss den Auftrag, die notwendigen vorbereitenden Arbeiten für ein drittes BID in diesem Quartier durchzuführen.
Das daraufhin erarbeitete Maßnahmen- und Finanzierungskonzept wurde den Grundeigentümern nach Abstimmung mit der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW), dem Bezirksamt Bergedorf und der Handelskammer Hamburg auf einer Versammlung am 20.05.2014 vorgestellt und diskutiert. Die dem Aufgabenträger im Nachgang zugesandten Zustimmungserklärungen liegen deutlich über dem erforderlichen Quorum.
Im BID Sachsentor III wird wieder ein Lenkungsausschuss gebildet, der den Aufgabenträger bei der Umsetzung der BID-Maßnahmen berät. Mitglieder des Lenkungsausschusses können neben den Grundeigentümern des Quartiers auch Gewerbetreibende, Dienstleister und Freiberufler sein. Zudem werden Vertreter des Bezirksamtes, der BSW und der Handelskammer eingeladen. Die Geschäftsführung des Lenkungsausschusses übernimmt der Aufgabenträger.
Der Lenkungsausschuss wird sich eine Geschäftsordnung geben und je nach Bedarf ca. alle acht Wochen tagen. Er steht grundsätzlich allen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern des BID Sachsentor III, die an einer Mitarbeit interessiert sind, offen. Zu Beginn des BID werden die Eigentümer ein weiteres Mal angeschrieben und ihnen das Angebot zur Mitarbeit unterbreitet.
Darüber hinaus sollen Arbeitsgruppen gebildet werden, die einzelne Themenblöcke gezielt bearbeiten und die sich in kürzeren Abständen als der Lenkungsausschuss treffen. Dazu gehört in jedem Fall ein AK Finanzen, in dem die jährlichen Wirtschaftspläne aufgestellt und die BID-Geschäftsjahre abgerechnet werden.
Die öffentliche Auslegung des Antrags für das BID Sachsentor III ist im Dezember 2014 erfolgreich ausgegangen. Ca. 24% der Grundeigentümerschaft hatte ihre Nichtzustimmung zum Antrag erklärt. Damit hätte einer Einrichtung des BID nichts im Wege gestanden, da das Widerspruchsquorum von einem Drittel nicht erreicht wurde. Den BID-Initiatoren ist jedoch eine konstruktive Zusammenarbeit mit allen Quartiersakteuren während der Laufzeit wichtig, daher hat es von Januar bis November 2015 unter Leitung des Bezirksamts Bergedorf und unter Beteiligung der BSW zahlreiche klärende Gespräche und Kompromissverhandlungen mit den Kritikern des BID gegeben. Moderiert wurden die Gespräche von Herrn Stefan Orth, ehemaliger Präsident des FC St. Pauli und Unternehmer aus Bergedorf. Ziel war es, einen Konsens zur Umsetzung der Maßnahmen des BID Sachsentor III zu finden, der von möglichst allen getragen werden kann. Dies ist schließlich gelungen. Das neue Konzept und die neuen Gesellschafter der Bergedorf Projekt GmbH (vgl. Punkt 4. Aufgabenträger) wurden den Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern auf einer Versammlung am 25. November 2015 präsentiert und dort beschlossen.
Der Aufgabenträger des BID Sachsentor III ist die Bergedorf Projekt GmbH mit Sitz in Hamburg. Die GmbH ist als Tochtergesellschaft des Wirtschaftsverbands „Wirtschaft und Stadtmarketing für die Region Bergedorf e.V.“ (WSB) gegründet worden. Im Zuge der Kompromissgespräche wurde diese im Dezember 2015 zu 100% an zwei neue Gesellschafter, die ICE Immobilien Consulting und Entwicklung GmbH (Karl-Dieter Broks) und Michael Solscher, Grundeigentümer aus dem Sachsentor, verkauft.
Die Geschäftsführung der Bergedorf Projekt GmbH wird von Frau Anne-Catherine Caesar (Hamburg) und Herrn Stefan Orth (Hamburg-Bergedorf) übernommen.
Mit diesem Team verfügt der Aufgabenträger über ein hohes Maß an Erfahrung zur Durchführung der BID-Maßnahmen.
Das Maßnahmen- und Finanzierungskonzept können Sie hier herunterladen.
Antragsquorum § 5 (1) GSED:
Zum Zeitpunkt der ersten Antragsstellung hatten bereits 40 Grundeigentümer mit insgesamt 51 Grundstücken im BID-Gebiet zugestimmt. Diese Zahl hat sich bis Oktober 2014 auf über 50% erhöht.
Der Aufgabenträger ist somit zur Antragsstellung berechtigt, da er der Aufsichtsbehörde die Zustimmung von mehr als 15% der Grundeigentümer der im Innovationsbereich belegenen Grundstücke nachweisen kann, deren vom Innovationsbereich erfasste Fläche zugleich mindestens 15% der Gesamtgrundstücksfläche beträgt. Die schriftliche Zustimmung der Grundeigentümer liegt dem Bezirksamt Bergedorf vor.
Öffentliche Anhörung:
Im Innovationsbereich wohnen nach Angaben des Statistikamts Nord weniger als 1.000 Anwohner. Es wurde deshalb kein Informationstermin gem. §5 Abs. 1 GSED durchgeführt, wohl aber zwei Informationsveranstaltungen auf freiwilliger Basis. Diese richteten sich an die Grundstückseigentümer. Die erste Versammlung fand am 20. Mai 2014 statt. Hier wurde sowohl über die vergangenen Aktivitäten des auslaufenden BID Sachsentor II berichtet als auch über die zukünftig geplanten Maßnahmen und deren Finanzierung informiert. Eine zweite Versammlung hat am 25. November 2015 stattgefunden, bei der über das Ergebnis der Kompromissgespräche und das neue Konzept informiert wurde.
Laufzeit § 9 (1) GSED:
Die Laufzeit des Innovationsbereichs beträgt drei Jahre.
Gebietsabgrenzung § 5 (3) GSED:
Die Gebietsabgrenzung des Innovationsbereichs umfasst insgesamt 102 Grundstücke. Eine Karte mit dem BID-Gebiet können Sie hier herunterladen.
Eine Liste der Grundstücke finden Sie hier.
Zur Realisierung der geplanten Maßnahmen wird von den Grundeigentümern eine Abgabe entrichtet. Der voraussichtliche Hebesatz beträgt 2,2084% des individuellen Einheitswerts eines Grundstücks (Berechnung auf den Stichtag 01.01.2014), d.h. 0,7361% pro Jahr.
Die jährliche Abgabe für einen Grundeigentümer errechnet sich wie folgt:
Hebesatz x Einheitswert des Grundstücks/Laufzeit = jährliche BID-Abgabe
Der Mittelwert der Einheitswerte liegt nach Angabe der Freien und Hansestadt Hamburg bei 224.037 €. In den Fällen, in denen der Einheitswert eines Grundstücks das Zweifache des Mittelwerts der im Innovationsbereich festgestellten Einheitswerte übersteigt, greift die Kappungsgrenze des § 7 Absatz 4 GSED. Dabei geht der das Zweifache des Mittelwerts übersteigende Teil des Einheitswerts nicht in voller Höhe ein, sondern bezüglich seines
Zu Beginn der Laufzeit erhalten alle Grundeigentümer einen entsprechenden Abgabenbescheid mit jährlichen Zahlungsterminen.
Die BID-Abgabe kann unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend gemacht werden. Informationen hierüber können die Eigentümer vom Aufgabenträger erhalten. Auf Wunsch unterstützt er bei der Ermittlung der individuellen BID-Abgabe und erstellt die erforderlichen Gutschriften für den Vorsteuerabzug. Bitte wenden Sie sich bei Interesse an die Bergedorf Projekt GmbH.
Öffentlich-rechtlicher Vertrag
Der Aufgabenträger schließt mit dem Bezirksamt Bergedorf einen öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Durchführung des BID Sachsentor III. Ein vom Aufgabenträger unterschriebener Entwurf liegt dem Antrag bei.
Den kompletten BID-Antrag können Sie hier herunterladen: Antrag BID Sachsentor III